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Fahrpreise und Taxitarif
"Was kostet die Fahrt?" werde ich oft gefragt. Und da jeder Landkreis einen anderen Taxitarif vorschreibt, blickt der Laie da oft nicht mehr durch.
Damit es leichter wird, gibt es im Landkreis Weilheim-Schongau einen sehr einfachen Taxitarif:
Grundpreis/Bereitstellungsgebühr: €4,70
Kilometerpreis: €2,20
Standzeit/Wartezeit: €30,- pro Stunde.
Hinfahrt und Abholung haben denselben Preis.
Dazu erst einmal ein paar Fallbeispiele aus der Praxis:
Fallbeispiele:
meist zwischen €6,50 und €9,50: Weilheim-Stadtfahrt
etwa €13,10 xkm Weilheim Krankenhaus nach Marnbach Kreuzung
etwa €21,90 7,9km Weilheim-Eberfing oder Eberfing-Weilheim
etwa €22,50 x,xkm Weilheim-Pähl oder Pähl-Weilheim
etwa €24,90 9,4km Haunshofen-Weilheim oder Weilheim-Haunshofen
etwa €22,50 Weilheim Bahnhof nach Peißenberg Esso-Tankstelle oder umgekehrt
etwa €25,50 Weilheim Bahnhof nach Peißenberg Bahnhof oder umgekehrt
etwa €27,90 10,4km Raisting-Weilheim oder Weilheim-Raisting
etwa €38,90 15,7km Weilheim-Bernried oder umgekehrt
etwa €44,70 20,6km Weilheim-Dießen
etwa €48,10 20,0km
etwa €55,50 24,0km Weilheim-Penzberg oder Penzberg-Weilheim
Wie kommen diese Fahrpreise zustande?
Generell darf man festhalten: das Taxi bekommt KEINE Zuschüsse.
Sie als Fahrgast bezahlen mit dem Fahrpreis sämtliche Kosten der Taxifahrt.
Der Fahrpreis setzt sich aus dem
-> Grundpreis,
-> Kilometerpreis und
-> Zeitpreis
zusammen. Was bedeutet das?
Den Grundpreis von €4,70 kann man auch als Bereitstellungspreis bezeichnen.
Damit wird berücksichtig, daß das Taxi so oft wie möglich am Taxistandplatz parat steht und auf Sie wartet oder extra dorthin fährt, wo Sie gerade sind, um Sie abzuholen. Um diesen Aufwand Rechnung zu tragen, zumal Sie ja nach wenigen Metern Fahrtstrecke gleich wieder aussteigen könnten, wird dieser Grundpreis berechnet.
Im Kilometerpreis von €2,10 pro Kilometer schlägt sich nieder, daß das Taxi in so gut wie allen Fällen ja leer wieder dieselbe Strecke zurück fahren darf. Es bleiben also €1,05 pro gefahrenen Kilometer.
Es ist nicht nur der verbrauchte Kraftstoff, es sind vor allem die Lohnkosten des Fahrers, die Abnutzung des Taxis mit Reifen, Wartung, Inspektion, der jährliche Besuch des TÜV, die Versicherungskosten mit zusätzlicher Betriebshaftpflicht, die Anschaffung, die jährliche Eichung des Taxameters, und einiges mehr, was zu diesem Fahrpreis sorgt.
Was viele nicht wisssen:
-> einmal im Jahr wird der Taxameter geeicht
-> einmal im Jahr muß das Taxi zum TÜV und AU.
-> einmal im Jahr wird beim TÜV mit der BO-Kraft geprüft, ob alles, was man zusätzlich zur Personenbeförderung braucht, vorhanden ist und funktioniert
Ein höherer Mindestlohn, gerne von vielen gefordert, sorgt auch für höhere Taxitarife. Dem sollte sich jeder bewußt sein, der sich für eine Erhöhung des Mindestlohnes ausspricht.
Natürlich ist es richtig, daß ein Taxifahrer nicht für einen Hungerlohn arbeiten soll. Doch ein vernünftiger Lohn kann nur bezahlt werden, wenn die Fahrpreise so hoch sind, daß dies möglich ist.
Denn:
Ein Taxi ist das einzige öffentliche Verkehrsmittel, was KEINERLEI Zuschüsse bekommt. Der Fahrgast bezahlt mit seiner Taxifahrt sämtliche Kosten, die dadurch entstehen.
Der Zeitpreis beträgt pro 24 Sekunden €0,20.
Oder anders gesagt: wenn das Taxi eine Stunde wartet, werden €30,- berechnet.
Während der Fahrt wird die Zeit nur berechnet, wenn das Taxi steht, zum Beispiel an der Ampel, oder langsamer als 14,29 km/h fährt. Dies schlägt sich aber vor allem in der Großstadt nieder. Auf dem Land wie in Weilheim und Umgebung macht es pro Fahrt wenige Cent Unterschied aus.
Es schlägt sich mehr im Fahrpreis nieder, wenn der Fahrgast zusätzliche Ausstiege oder Umwege wünscht wie z.B. noch kurz an der Apotheke einzubremsen, um ein Medikament zu holen.
Um Kosten durch die Wartezeit zu vermeiden, bringen wir Sie gerne zur Arztpraxis hin und holen Sie später dort wieder ab. Da wir in der Zwischenzeit oft andere kurze Fahrten machen, kann es beim Abholen sein, daß Sie ein wenig warten dürfen.
Doch dies ist in der Regel günstiger, als wenn wir mit eingeschaltetem Taxameter vor der Arztpraxis auf Sie warten.
Oder anders gesagt: wartet das Taxi auf Sie, kostet es Geld. Warten Sie auf das Taxi, kostet es nichts. Welche Variante Ihnen lieber ist und welche Kosten durch das Warten des Taxis entstehen, können wir Ihnen gerne am Telefon sagen.
Damit alles korrekt abläuft, wird der Taxameter einmal im Jahr vom Eichamt überprüft und geeicht.
Taxameter unbedingt einschalten
Bitte achten Sie darauf, daß bei jeder auch noch so kurzen Fahrt der Taxameter eingeschaltet wird!
Ohne eingeschalteten Taxameter unterstützen Sie Schwarzarbeit und machen sich auch als Fahrgast strafbar.
Auch haben Sie im Falle eines Unfalls keinen Versicherungsschutz und verlieren sämtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld!
Pflichtfahrgebiet
Im sogenannten Pflichtfahrgebiet im Landkreis Weilheim-Schongau, wozu auch die umliegenden fünf Landkreise gehören, ist der Taxifahrer verpflichtet, den Taxameter einzuschalten und so den vom Landratsamt vorgegebenen Taxitarif zu berechnen.
Die Taxitarifordnung des Landkreises Weilheim-Schongau finden Sie auf dieser Homepage:
https://www.lmg.bayern.de/mam/fachinformationen/weilheim-schongau-lkr.pdf
Ein Exemplar dieser Taxitarifordnung, in das man rein schauen kann, ist in jedem Taxi zu finden. Bitte sprechen Sie mich oder den Fahrer darauf an. Vielen Dank!
Haben Sie noch Fragen, rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir (siehe Kontakt).
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